Treuhandfunktion

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Die Beratungstätigkeit kann auf Wunsch von Gesellschaftern und / oder Gläubigern zur schnelleren Durchsetzung der Restrukturierungsziele zeitweise mit der treuhänderischen Übernahme von Quasi-Gesellschafterfunktionen verbunden werden, bis hin zur echten Treuhändertätigkeit für Gesellschafter und / oder Gläubiger.